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Dies ist ein Termin des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.

Trinkwasser und Recht

Die Vorgaben für Trinkwasser sind eindeutig: Trinkwasser darf keinen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten. Es muss alle Nutzer in einwandfreier Qualität erreichen, farb-, geschmack- und geruchslos sowie klar und kühl sein. Mangelhaft erstellte oder betriebene Trinkwasserinstallationen können die Wasserqualität massiv beeinträchtigen. Hier stellt sich dann natürlich auch immer die Frage nach der Haftung des ausführenden Betriebes. Der folgende Beitrag zeigt Fälle aus der Praxis, deren rechtliche Bewertung und gibt wertvolle Tipps.

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