Gemeinsamer Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten
Beim gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Lüftungsanlagen/-geräten bestehen häufig Unsicherheiten, welche technischen Kombinationen sicher betrieben werden können und wie die Dokumentation gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme nach Landesrecht auszusehen hat.