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Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Hier wurde das Tätigkeitsfeld Ölanlagen für SHK-Betriebe neu geregelt. Daher bietet der Fachverband SHK NRW Fachbetrieben, die bislang nicht Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (ÜWG) sind, kurzfristig die Möglichkeit zur Fortbildung an.
Eine Ganztagsschulung mit anschließender Prüfung zum Fachbetriebsleiter findet als Online-Schulung statt. Eine erfolgreich abgeschlossene Fachbetriebsschulung ermöglicht die Benennung eines Fachbetriebsleiters für die Mitgliedschaft in der ÜWG.
Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Fachbetriebsleiter eingetragen werden können, die den Meisterbrief haben oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker in einem einschlägigen Handwerk bzw. erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung.
Anmeldeschluss: 11.10.2026
Auftragsbearbeitung Shop & Landesstelle ÜWG Öl
Susanne Erben-Fischer
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